Was tun, wenn sich beim Ausfüllen der Online-Überweisung ein Zahlendreher eingeschlichen hat und das Geld bei einem anderen Empfänger ankommt? Ein falsch gesetztes Komma kann ebenfalls ein triftiger Grund dafür sein, eine Überweisung zurückholen zu müssen. Aber geht das überhaupt? Unter bestimmten Umständen ist das durchaus möglich. Wie ist aber die richtige Vorgehensweise, um das Geld zurück zu bekommen?
Fehler können passieren – und meist auch wieder ausgebügelt werden
Ungerechtfertigte Lastschriftabbuchungen können selbst noch Wochen später storniert werden. Der versehentlich durch ein Unternehmen, einen Verein oder eine Privatperson abgebuchte Betrag wird meist unverzüglich wieder gutgeschrieben: Wenn der Inhaber des betreffenden Kontos seiner Bank mitteilt, mit einer Lastschriftabbuchung nicht einverstanden zu sein, dann wird der Fehlbetrag meist binnen weniger Sekunden wieder gutgeschrieben. Üblicherweise erfolgt daraufhin der Vermerk: „Wegen Widerspruchs“ auf dem Kontoauszug. Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Kontoinhaber eine Überweisung getätigt hat, bei welcher ihm ein Fehler unterlaufen ist. Trotz aller Vorkehrungen, Prüfziffern und Co. ist es nicht vollends ausgeschlossen, dass sich mal der eine oder andere Irrtum beim Überweisungsverfahren einstellt.
Wann ist es möglich, die Überweisung zurückzuholen?
– Schnell sein lohnt sich unbedingt. Denn nur wenn der gezahlte Betrag noch nicht auf dem Konto des Empfängers verbucht ist, kann die Überweisung zurückgeholt und somit wieder dem eigenen Konto gutgeschrieben werden. Deshalb am besten unverzüglich die Hausbank von der Fehlüberweisung in Kenntnis setzen. Diese setzt sich nach der Kontaktaufnahme durch ihren Kunden direkt mit dem Geldinstitut des Zahlungsempfängers in Verbindung und veranlasst die Rückbuchung. Oftmals kann der Zahlungstransfer bei Überweisungen 24 bis 36 Stunden dauern. Das liegt oft daran, dass noch eine weitere Bank zwischen geschaltet ist, über welche die Zahlung abgewickelt wird. Im Falle einer Fehlüberweisung kann diese zeitliche Frist mit einer Geldersparnis verbunden sein. Denn dadurch verbessern sich die Chancen einer erfolgreichen Rückbuchung der falschen Überweisung.
- Bei SEPA-Überweisungen, die noch auf klassischem Wege abgewickelt werden, bieten weitaus größere Chancen, eine fehlerhafte Überweisung rechtzeitig zu stornieren. Nach wie vor geben viele Bankkunden ihre Überweisungsbelege in der Bank ab. Stellen sie noch vor der Bearbeitung durch die zuständigen Bankangestellten fest, dass ein Irrtum vorliegt, dann genügt meist ein kurzer Anruf mit der Bitte, die Zahlung auf keinen Fall auszuführen.
- Falls das Geld bereits auf dem Konto des Zahlungsempfängers verbucht wurde, kann die Hausbank nichts mehr ausrichten. Jetzt ist es erforderlich, den Empfänger des betreffenden Kontos ausfindig zu machen. Wer glaubt, dass hier das Thema Datenschutz eine Rolle spielt, der irrt. Fakt ist, dass Banken per Gesetz sogar dazu verpflichtet sind, Angaben zu den Adressdaten des Überweisungsempfängers zu machen.
- Wer nicht gerade selbst aktiv werden möchte, kann die Kontaktaufnahme mit dem Empfänger des Geldes durchaus auch über die Hausbank abwickeln. So kontaktiert diese den Zahlungsempfänger und weist ihn darauf hin, den betreffenden Betrag zurück zu überweisen. Ob er dies letztlich wirklich macht, ist reine Ermessenssache. Kommt er der Aufforderung nicht nach, kann es sein, dass der Rechtsanspruch auf gerichtlichem Wege geklärt werden muss. Grundsätzlich dürfte es jedoch nur in Ausnahmefällen so weit kommen, da ein Kontoinhaber zu Unrecht erhaltene Beträge mit Blick auf den Paragraphen 812 des BGB unverzüglich erstatten muss. Anderenfalls liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor.
Wenn es gelingt, eine fehlerhafte Überweisung zurückzuholen, dann ist das durchaus positiv. Zu berücksichtigen ist aber, dass die entsprechenden Bearbeitungsschritte durch die Bank mit einem teils erheblichen Kostenaufwand verbunden sind. Dabei kommt es durchaus sogar vor, dass die anfallenden Gebühren höher sind, als der ursprüngliche Zahlungsbetrag.