Sozialversicherungsausweis: Einige wissenswerte Fakten und wie er beantragt wird
Arbeitnehmer, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, erhalten einen Sozialversicherungsausweis. Den Sozialversicherungsausweis bekommt man, sobald man ins Berufsleben eintritt. Auszubildende erhalten ihn mit Beginn ihrer Ausbildung. Dafür meldet Sie der Arbeitgeber bei Krankenkasse oder Minijobzentrale an. Mit der Ausstellung des Sozialversicherungsausweises wird Ihnen eine Sozialversicherungsnummer zugeteilt, die Sie Ihr Leben lang behalten. Die Anfertigung des Sozialversicherungsausweises sowie dessen Versand übernimmt der zuständige Träger der Rentenversicherung. Arbeitnehmer müssen sich um die Beantragung selbst nicht kümmern. Geregelt ist der Vorgang in § 18h SGB IV.
Das Aussehen vom Sozialversicherungsausweis
Beim Sozialversicherungsausweis handelt es sich heute um ein maschinell erstelltes Schreiben des Rentenversicherungsträgers, in dem alle für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland relevanten Daten wie Name, Sozialversicherungsnummer, Rentenversicherungsträger sowie weitere Daten enthalten sind. Das Schreiben gilt als Sozialversicherungsausweis und ersetzt das bis zum Jahr 2010 übliche Exemplar.
Beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber
Haben Sie einen neuen Job und wechseln den Arbeitgeber, müssen Sie keinen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen. Der Ausweis ist jedoch in der Buchhaltung des Unternehmens vorzulegen, damit der zuständige Mitarbeiter dem Schreiben die für die Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge relevanten Daten entnehmen kann. Den meisten Unternehmen genügt es inzwischen, wenn Sie Ihnen die Sozialversicherungsnummer mitteilen. Die Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-. Renten- und Arbeitslosenversicherung werden automatisch an die zuständigen Sozialversicherungsträger überwiesen. Der Sozialversicherungsausweis wird ebenfalls benötigt, wenn Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld beantragt wird.
Der Sinn des Sozialversicherungsausweises
Der Sozialversicherungsausweis wurde eingeführt, um zum einen dem individuellen Arbeitnehmer seine Sozialversicherungsnummer schriftlich mitzuteilen. Zum anderen wurde er eingeführt, um mit der Meldepflicht der Arbeitgeber beim zuständigen Sozialversicherungsträger die Schwarzarbeit und den damit verbundenen unberechtigten Bezug von Sozialleistungen in Deutschland einzudämmen.
Welche Berufsgruppen den Sozialversicherungsausweis auch heute noch mit sich führen müssen
Nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz besteht eine Verpflichtung, den Sozialversicherungsausweis oder ein anderes gesetzliches Dokument bei sich zu tragen für alle die Personen, die in bestimmten Berufszweigen arbeiten. Auf Verlangen sind diese Dokumente den Behörden vorzulegen. Die Behörden sind berechtigt, diese Kontrollen ohne Ankündigung durchzuführen. Bei den Berufszweigen handelt es sich unter anderem um die Branchen Baugewerbe, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie Unternehmen der Forstwirtschaft.
Beim Verlust des Sozialversicherungsausweises
Normalerweise behält der ausgestellte Sozialversicherungsausweis das gesamte Berufsleben über seine Gültigkeit. Wer den Sozialversicherungsausweis verliert, muss jedoch bei der zuständigen Krankenkasse einen neuen Ausdruck beantragen. Inzwischen bieten viele Krankenkassen auf ihrer Homepage ein elektronisches Formularcenter an, das auch ein Formular zur Erstellung eines neuen Sozialversicherungsausweises enthält. Nachdem Sie das Dokument ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben haben, legen Sie es in einen frankierten Briefumschlag und senden diesen an Ihre zuständige Krankenkasse. Den neuen Sozialversicherungsausweis erhalten Sie auf dem Postweg. Die Ausfertigung des neuen Sozialversicherungsausweises erfolgt über die zuständige Zentrale der Krankenkasse. Sollte der alte Sozialversicherungsausweis wieder auftauchen, wird er vernichtet. Die Anfertigung eines neuen Sozialversicherungsausweises ist für Sie kostenlos.