Ein Umzug ist nicht an einem einzigen Tag erledigt. Vielmehr gehen umfassende Planungen damit einher. Die Vorbereitungen im neuen Zuhause, das Kistenschleppen sowie das Platzieren der Habseligkeiten am richtigen Standort – alles das will gut durchdacht sein. An einem freien Nachmittag oder an einem Wochenende lässt sich das Umzugsprojekt wohl kaum bewerkstelligen. Wann besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub?
Der Umzug in ein neues Zuhause – wann kann Sonderurlaub gewährt werden?
Wichtig ist, dass der Wunsch nach Sonderurlaub möglichst frühzeitig dem Arbeitgeber mitgeteilt wird. Somit hat er die Gelegenheit, sich mit der entsprechenden Terminplanung und der Suche nach einer geeigneten Vertretung zu befassen. Idealerweise spricht man das geplante Umzugsvorhaben mindestens vier bis sechs Wochen vorher an.
Ein Anrecht auf Sonderurlaub besteht nicht, aber…
Generell besteht für Arbeitnehmer kein Anrecht auf Sonderurlaub. Mit Blick auf den Paragraphen § 616 i BGB steht Sonderurlaub nur den Personen zu, die ohne eigenes Verschulden bzw. aufgrund äußerer, nicht selbst kontrollierbarer Einflüsse nicht zur Arbeit kommen können. Das heißt, für die Geburt des eigenen Kindes oder für den Tod eines nahen Anverwandten kann Sonderurlaub beantragt werden. Nicht aber, wenn ein privater Umzug durchgeführt werden soll. Selbst wenn diese Botschaft zunächst eher demotivieren mag, so ist das doch kein Grund, sich davon verunsichern zu lassen. Vielmehr lohnt sich der Blick in den Arbeitsvertrag. Des Weiteren geben auch die entsprechenden Tarifverhandlungen der Branche Aufschluss darüber, wie es hinsichtlich des Sonderurlaubes im Falle eines bevorstehenden Umzugs bestellt ist.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten
Normalerweise ist im Arbeitsvertrag genau festgelegt, dass Sonderurlaub bei Umzug durchaus gewährt werden kann. Und zwar, wenn das anstehende Umzugsprojekt aus betrieblichen Gründen absolviert werden muss. Zieht der Arbeitnehmer beispielsweise aufgrund einer Versetzung in eine andere Filiale oder an einen anderen Unternehmensstandort, hat er sehr wohl ein Anrecht auf einen Tag Sonderurlaub, um die Umzugsmodalitäten abzuwickeln.
Auch Unternehmer profitieren vom Sonderurlaub des Arbeitnehmers
Es ist nicht nur der Arbeitnehmer, der vom Sonderurlaub profitiert, sondern letztlich auch der Chef. Immerhin nimmt der Angestellte seinen Stress, die Müdigkeit, aber auch etwaigen Frust nicht mit ins Büro, wenn er während des Umzugs nicht arbeiten muss. Dieser Tatsache sind sich auch die meisten Unternehmer bewusst. Deshalb gewähren sie ihren Angestellten auf Anfrage oftmals den gewünschten Urlaub. Selbst wenn im Arbeitsvertrag nicht die Möglichkeit auf Sonderurlaub bei Umzug vermerkt ist.
Grundsätzlich lohnt es sich, pünktlich zu sein, sich im Unternehmen zu engagieren und allgemein ein gutes Verhältnis zum Chef und den Kollegen zu pflegen. Wenn es darauf ankommt, kann man durchaus mit der Kulanz des Arbeitgebers rechnen. So können sich Mitarbeiter beispielsweise frei nehmen, um Termine mit Handwerkern abzuwickeln oder wichtige Behördengänge zu erledigen. Wie die Erfahrung überdies zeigt, kann es sinnvoll sein, sich mit dem Betriebsrat, sofern vorhanden, in Verbindung zu setzen. In einem solchen Gespräch erhalten Mitarbeiter spezifische Informationen zu den außervertraglichen Konditionen beim Wunsch nach Sonderurlaub.
Fazit
Selbst wenn der gewünschte Sonderurlaub vom Arbeitgeber nicht gewährt wurde, können Arbeitnehmer zusätzliche Zeit für ihren Umzug freischaufeln. Auf dem „kleinen Dienstweg“ bzw. durch direkte – und vor allem frühzeitige – Kontaktaufnahme mit dem Chef kann sich so manches Problem aus der Welt schaffen lassen. Ansonsten ist organisatorisches Geschick gefragt: So können mehrere Termine an einem einzigen arbeitsfreien Tag absolviert werden. Man kann im eigenen sozialen Umfeld darum bitten, bestimmte Dinge zu erledigen – oder es wird ein Umzugsunternehmen beauftragt, welches die wichtigsten Aufgaben übernimmt. Auch wenn dies mit einem zusätzlichen Kostenaufwand verbunden ist, so spart man letztlich doch Geld und Nerven.