„Die Renten sind sicher.“ Wer diesem alten Politiker-Witz Glauben schenkt, der ist wahrlich selber schuld. Adäquate Rentenzahlungen aus den gesetzlichen Kassen zu erwarten, ist utopisch. Wer nicht über eine private Altersvorsorge verfügt, der wird wohl im Rentenalter Geld durch Arbeiten dazu verdienen müssen. Wie hoch dürfen die zusätzlichen Einkünfte zur Rente sein? Fragen über Fragen. Und hier kommen die Antworten.
Sofern man nach dem aktiven Berufsleben einzig auf die gesetzliche Rente angewiesen ist, sind finanzielle Probleme im Alter fast vorprogrammiert. Frauen sind diesbezüglich besonders gefährdet, weil sie aufgrund von Kindererziehung und Teilzeit-Arbeit oftmals gar nicht richtig für ihren Lebensabend vorsorgen können. Von den mitunter geringen Einkünften ist es zudem schwierig, Geld abzuzweigen, um es in eine private Altersvorsorge zu investieren. Angesichts dieser Entwicklung verwundert es nicht, dass immer mehr Rentner einer Beschäftigung nachgehen müssen, um so ihre Rente aufzustocken. Anderenfalls reicht es meist nicht, um das Nötigste für den Lebensunterhalt zu bezahlen.
Jeder darf unbegrenzt etwas hinzu verdienen, aber…
Berufstätige Rentner können nicht ohne Weiteres Geld dazu verdienen. Es sind so genannte Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Je höher diese im Einzelnen sind, desto höher darf auch das Einkommen sein, das im Rentenalter nebenbei verdient wird. Es ist prinzipiell aber unerheblich, wie hoch das Einkommen zur Rente ist. Die Rentenhöhe wird dadurch nicht beeinträchtigt. Zu beachten ist hierbei jedoch Folgendes: Versicherte, die eine vorgezogene Altersrente erhalten, können ab dem Erhalt ihrer Vollrente zum gegenwärtigen Zeitpunkt pro Monat lediglich bis zu 450 Euro verdienen. Jeder weitere verdiente Euro wird auf den Rentenbetrag angerechnet. Rentner, die es sich zum Ziel gesetzt haben, mehr zu verdienen, müssen damit rechnen, dass ihre Renteneinkünfte als Zweidrittel-Rente, als halbe oder als Eindrittelrente ausgezahlt werden. Kommt es zu einer solchen Teilrentenzahlung, so wird diese individuell ermittelt. Als Basis dient hier das Gehalt, das der Arbeitnehmer noch während seiner aktiven beruflichen Tätigkeit erzielt hat. Außerdem fließen die rentenrechtlichen Arbeitszeiten aus den vergangenen drei Kalenderjahren in die Kalkulation mit ein. Achtung: Ob der Versicherte in den alten oder neuen Bundesländern lebt, ist hierbei ebenfalls von Belang!
Je höher der Hinzuverdienst ist, desto größer ist mit Blick auf die Hinzuverdienstgrenze die Gefahr, dass sich das Einkommen auf die Höher der Rentenzahlungen auswirkt. Sofern der gestattete Hinzuverdienst – egal, ob bei einer Voll- oder einer Teilrente – überschritten wurde, so ist dies nicht unbedingt problematisch. Bis zu zwei Überschreitungen in einem Kalenderjahr werden gewährt und haben daher keinen Einfluss auf die Rentenzahlungen.
Wie sieht es mit der Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente aus?
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, hat ebenfalls grundsätzlich das Recht, bis zu 450 Euro pro Monat hinzu zu verdienen. Gesetzt den Fall, dass diese Rente lediglich teilweise gewährt wird, müssen die individuellen Hinzuverdienstgrenzen individuell behandelt werden. Generell ist es aber auch hier möglich, bis zu zwei Mal pro Jahr die Hinzuverdienstgrenze zu überschreiten. Jedoch nicht um mehr als den doppelten Einkommensbetrag.
Egal, ob Alters- oder Erwerbsminderungsrenten: Die Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nachdem die fixen Hinzuverdienstgrenzen in Zukunft wegfallen sollen. Stattdessen ist geplant, dass Rentner insgesamt 6.300 Euro im Jahr dazu verdienen können, ohne dass dieser Betrag angerechnet wird. Was darüber hinaus geht, wird zu einem Anteil von 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Fazit:
Es lohnt sich, so früh wie möglich eine private Altersvorsorge abzuschließen. Denn mit den Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse lässt sich der Lebensunterhalt im Alter nur teilweise bestreiten. Rentner, die körperlich nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten, haben damit auch finanziell das Nachsehen.