Die Reifen eines Autos sind hohen Belastungen ausgesetzt. Um die Fahrsicherheit in jeder Situation zu gewährleisten, müssen die Pneus bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören in erster Linie der richtige Reifendruck und ein ausreichendes Reifenprofil. Im Folgenden erfahren Sie, wie tief das Profil von Fahrzeugreifen laut Gesetzgeber und Verkehrssicherheitsexperten mindestens sein muss. Darüber hinaus erklärt Ihnen der Ratgeber, wie Sie einfach die Profiltiefe Ihrer Reifen ermitteln und worauf es in Sachen Reifenprofil sonst noch ankommt.
Wie verändert sich das Fahrverhalten abgefahrener Reifen?
Neue Reifen haben eine Profiltiefe von ungefähr 8 Millimetern. Im Laufe der Zeit fahren sich die Pneus ab und die Profiltiefe verringert sich. Das hat direkte Auswirkungen auf die Fahrsicherheit der Reifen. Vor allem Breitreifen verdrängen das Wasser auf nasser Straße nicht mehr ausreichend und verlieren an Haftung. Zum Vergleich: Sommerreifen mit 3 Millimeter tiefem Profil leiten nur 30 % der Wassermenge ab, die 8 Millimeter tiefe Reifen verdrängen. Die Folge: Die abgefahrenen Reifen lassen sich nicht mehr lenken, geraten ins Schlingern und erschweren das Bremsen. Studien haben gezeigt, dass ein Abrieb auf 2 Millimeter den Bremsweg von Winterreifen um bis zu 10 % (und im Vergleich zu Neureifen bis zu 25 %) verlängert. Es besteht die Gefahr, die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren und einen Unfall zu verursachen. Ähnliche Probleme treten bei verschneiten Straßen oder losem Untergrund auf.
Was sagen Verkehrsexperten?
Verkehrsexperten und Verkehrsklubs wie der ADAC weisen darauf hin, dass ab einer Profiltiefe von 4 Millimetern eine Zunahme des Unfallrisikos zu beobachten ist. Bei Sommerreifen treten die Beeinträchtigungen bereits ab einer Profiltiefe von 3 Millimetern auf. Fachleute raten dringend, die Reifen zu wechseln, sobald sie eine Profiltiefe von 3 mm (Sommerreifen) bzw. 4 mm (Winterreifen) erreichen. Die gesetzlich erlaubte Mindestprofiltiefe liegt noch deutlich niedriger.
Welche Profiltiefe schreibt der Gesetzgeber vor?
In Absatz 2 von § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Profiltiefe für Fahrzeuge vorgeschrieben. Dort heißt es, das „Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen“. Für Leicht- und Kleinkrafträder sowie Fahrräder mit Hilfsmotor reicht dem Gesetzgeber eine Profiltiefe von mindestens 1 Millimeter.
Welche Strafen drohen bei Missachtung der Mindestprofiltiefe?
Wenn Sie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe an Ihren Reifen missachten, drohen Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 75 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Achtung: Wenn Sie mit einem Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen einen Unfall verursachen, werten manche Versicherungen dies als grob fahrlässiges Verhalten. In der Folge verweigern die Versicherer die Schadensregulierung ganz oder teilweise. Nur wenn Sie mithilfe eines Sachverständigen nachweisen, dass der Unfall auch mit ausreichend tiefem Reifenprofil geschehen wäre, ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet.
Wie lässt sich die Profiltiefe ermitteln?
Am einfachsten ist die Tiefe des Reifenprofils mit einem Lineal zu messen, das Sie in die Mitte des Reifenprofils halten. Da dies die wenigsten Autofahrer griffbereit haben, empfiehlt sich die Messung der Profiltiefe mithilfe einer Münze. Sie ist zwar nicht millimetergenau, bietet aber einen guten Anhaltspunkt. Gut geeignet ist die 1-Euro-Münze. Ihr goldener Rand ist genau 3 Millimeter breit. Wenn Sie die Münze in die Mitte des Profils stecken und der goldene Rand nicht mehr sichtbar ist, hat der Reifen auf jeden Fall eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern. Damit erfüllt der Pneu die gesetzlichen Anforderungen. Schaut der Goldrand über das Profil hinaus, ist es ratsam, die Tiefe exakt zu bestimmen und die Reifen gegebenenfalls zu erneuern.