Wenn das Haushaltsmitglied krank wird, dass sich normalerweise um den Haushalt und die Kinder kümmert, dann haben Familien ein großes Problem. Wer holt die Kinder von der Schule ab? Wer kümmert sich um die angefallenen Wäscheberge? Eine Krankheit bringt nicht nur medizinische Probleme mit sich, sondern die Konsequenzen sind in der ganzen Familie spürbar.
Wer kann eine Haushaltshilfe durch die Krankenversicherung in Anspruch nehmen?
Haushaltshilfen, die im Krankheitsfall benötigt werden, kosten Geld. Wer Beamter oder gesetzlich versichert ist, kann eine Beihilfe in Anspruch nehmen. Somit besteht das Recht, im Krankheitsfall eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen. Die Regelung kann aber nur greifen, wenn die haushaltsführenden Person aus gesundheitlichen Gründen ausfüllt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt. In vielen Fällen handelt es sich um einen Krankenhausaufenthalt, eine Kur oder eine Rehabilitationsmaßnahme. Eine Haushaltshilfe kann aber auch dann gewährleistet werden, wenn der Arzt eine Bettruhe verordnet hat
Kinder im Haushalt
Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass mindestens ein Kind unter 12 Jahren mit im Haushalt lebt. Gleichzeitig muss belegt werden, dass niemand anderes die Betreuung des Kindes übernehmen kann. Die Bedingungen sind in den Gesetzestext sehr knapp formuliert. Teilweise können sich daher Fragen für den betroffenen Haushalt ergeben. Bereits beim Alter des Kindes unterscheiden die Krankenkassen zwischen 12 und 14 Jahren. Ein Arzt hat bei gesundheitlichen Problemen während einer Schwangerschaft die Möglichkeit, über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zu verordnen, auch wenn noch kein anderes Kind im Haushalt vorhanden ist.
Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?
Welche Kosten genau von der Krankenkasse übernommen werden, sollte im Vorfeld geklärt werden. Eine Haushaltshilfe muss auf jeden Fall schriftlich beantragt werden. Es ist immer ein Anruf bei der Krankenkasse notwendig und auch das Ausfüllen von Formularen bleibt dem Versicherten und dem Arzt nicht erspart. Wenn die Erkrankung sehr plötzlich kam oder es einen Unfall gegeben hat, dann können Krankenkassen auch unbürokratisch schnell für Hilfe sorgen. In diesem Fall trägt der Versicherte aber das Risiko der Kosten, solange die Haushaltshilfe ohne Okay von der Krankenversicherung in Anspruch genommen wurde.
Ein Anruf bei der Krankenkasse ist immer dann ratsam, um die Höhe und Art der Leistungen genau zu besprechen. Es ist also nicht unbedingt notwendig, dass der Partner Urlaub einreicht, um die haushaltsführende Person zu ersetzen. In einigen Fällen kann die Krankenkasse aber auch bis zu einer bestimmten Grenze den Verdienstausfall zahlen. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn aus dem privaten Umfeld niemand helfen kann.
Zuzahlungen müssen gezahlt werden
Alle Krankenkassenverbände haben Verträge mit Dienstleistern, die eine Haushaltshilfe anbieten können. Der Kontakt kann über die Krankenkasse vor Ort vermittelt werden. Die Abrechnung der Haushaltshilfe läuft sehr unkompliziert. Der Versicherte bekommt wie bei einem Arztbesuch die Rechnung für die Haushaltshilfe gar nicht zu sehen. Dafür erhält er aber ein Schreiben über die Höhe der Zuzahlung, die für eine Haushaltshilfe anfällt. Die Kosten können zwischen fünf und zehn Euro pro Tag betragen.