Der Fahrzeugbrief gilt als Besitznachweis für ein Auto. Wenn Sie den Fahrzeugbrief für Ihr Auto verloren haben, müssen Sie einen neuen beantragen. Was Sie dafür tun müssen, mit welcher Wartezeit Sie rechnen müssen und welche Kosten mit einem neuen Nachweis verbunden sind lesen Sie in diesem Ratgeber.
Die Bedeutung des Fahrzeugbriefs
Die Zulassungsbescheinigung Teil II, auch Fahrzeugbrief genannt, gilt als Besitznachweis eines Autos. Hier finden sich die Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, eine Bescheinigung der Zulassung des Wagens nach EU-Norm sowie Informationen zu Halter und Kennzeichen.
Ein Fahrzeugbrief sollte nicht im Auto aufbewahrt werden. Im Fall eines Diebstahls gilt dies als grob fahrlässig. Wer seinen Fahrzeugbrief besonders gut verwahrt, der findet diesen jedoch unter Umständen später nicht mehr wieder. Wer einen Fahrzeugbrief verloren hat oder wem dieser gestohlen wurde, der muss Ersatz beschaffen.
Neben dieser gesetzlichen Pflicht, im Fall eines Verlusts einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen, stehen Sie auch vor einem Problem, wenn Sie das Auto verkaufen oder um- oder abmelden möchten. Hierzu ist der Fahrzeugbrief erforderlich.
Der erste Schritt, wenn der Fahrzeugbrief nicht mehr aufzufinden ist, richtet sich nach der Art des Verlusts. Ist das Dokument möglicherweise gestohlen worden, sollten Sie sich an die Polizei wenden. Dort erklären Sie den Fahrzeugbrief als gestohlen. Den Nachweis darüber bewahren Sie gut auf, denn dieser wird zur Neubeantragung des Dokuments benötigt.
Falls Sie den Fahrzeugbrief anderweitig verloren haben, müssen Sie auch darüber eine Erklärung abgeben. Diese eidesstattliche Erklärung geben Sie entweder bei einem Notar ab, der dies beglaubigt, oder direkt bei der Zulassungsbehörde.
Falls Sie die Erklärung bei einem Notar abgeben, ist es möglich, eine andere Person den neuen Fahrzeugbrief beantragen zu lassen. Andernfalls müssen Sie selbst bei der Zulassungsstelle erscheinen. Ein telefonischer Antrag des Ersatz-Dokuments ist nicht möglich.
Die neuen Papiere fordern Sie bei der Zulassungsbehörde an, bei der Ihr Fahrzeug zugelassen ist. In vielen Fällen kann der Antrag auch beim Ordnungsamt abgegeben werden.
Diese Dokumente benötigen Sie für eine Neubeantragung
Ein neuer Fahrzeugbrief wird nur demjenigen ausgestellt, der den Besitz des betreffenden Fahrzeugs nachweisen kann. Deshalb benötigen Sie einige Dokumente, wenn Sie bei der Zulassungsstelle vorstellig werden.
Als Nachweis für den rechtmäßigen Besitz des Fahrzeugs gilt zum einen der Fahrzeugschein (auch: Zulassungsbescheinigung Teil I). Auch Ihren Personalausweis müssen Sie vorzeigen.
Wenn Ihr Fahrzeugbrief gestohlen wurde, benötigen Sie die Diebstahlsanzeige, die Sie bei der Polizei gemacht haben. Im Fall eines Verlusts geben Sie direkt in der Zulassungsstelle eine Erklärung über den Verlust ab. Alternativ legen Sie die notariell beglaubigte Erklärung vor.
Wartezeit für Ersatzpapiere
Die Zulassungsstelle (oder das Ordnungsamt) meldet den Verlust des Papiers an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Dieses prüft, ob das betreffende Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde. Ist dies nicht der Fall, veröffentlicht die Behörde den Verlust des Fahrzeugsbriefs in seinem Verkehrsblatt. Innerhalb von 14 Tagen sind Einwände gegen die Neuausstellung des Dokuments möglich.
Zusätzlich zu dieser obligatorischen Wartezeit von zwei Wochen kommt die Zeit, die die Behörde für die Neuausstellung benötigt. Insgesamt beträgt die Wartezeit auf Ersatzpapiere meist zwischen sechs und acht Wochen.
Falls Ihr Fahrzeugbrief neu ausgestellt werden muss, weil er beschädigt ist, wird das Ersatzdokument in der Regel sofort ausgehändigt – hier entfällt die Aufbietung des Kraftfahrtbundesamts. Sie sind durch den Besitz des beschädigten Dokuments als Besitzer des Fahrzeugs erkennbar.
Kosten bei Neubeantragung eines Fahrzeugbriefs
Die Kosten für einen neuen Fahrzeugbrief hängen von den Gebühren der jeweiligen Zulassungsstelle ab. Meist liegen diese bei 60 bis 80 Euro. Ein Teil der Kosten entfällt dabei auf die Kosten für die eidesstattliche Erklärung.