Ein Autokaufvertrag regelt die Pflichten und Rechte des Verkäufers und Käufers bei einem Autokauf. Hier ist es wichtig, auf die Details zu achten. Immerhin ist viel Geld im Spiel und das Fahrzeug soll über viele Jahre als treuer Begleiter dienen. Der folgende Artikel geht auf die wichtigsten Aspekte ein.
Formvorschriften
Nach Paragraf 433 des BGB gibt es keine feste Vorschrift, welche Form ein Autokaufvertrag annehmen muss. Allerdings muss die Willenserklärung beider Parteien klar zum Vorschein kommen. Der Vertrag ist die einzige Schriftform, die Pflichten beider Parteien bindend festhält. Üblicherweise beginnt der Vertrag mit den Stammdaten. Sie umfassen Vor- und Nachname sowie die Anschrift der Vertragsparteien. Idealerweise sollten Telefonnummern (Festnetz- und Mobilfunknummer) sowie die Personalausweisnummer angegeben werden. Im Anschluss folgt eine genaue Beschreibung des Fahrzeugs. Informationen aus dem Fahrzeugbrief und mündliche Zusatzangaben sind zwingend festzuhalten.
Grundlegende Angaben zum Fahrzeug umfassen den Fahrzeugtyp, Hersteller, Fahrgestellnummer und Zulassung. Ebenso gehören der Kilometerstand, das bisherige Kennzeichen und der Tag der Erstzulassung in den Autokaufvertrag. Im Anschluss folgen Angaben zum nächsten TÜV- und AU-Termin. Besonders wichtig ist, dass alle Gewährleistungsansprüche festgehalten werden. Unterschiede bestehen zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen. Bei einem Neuwagen gelten Garantieleistungen, deren Dauer und Umfang im Vertrag angegeben werden. Bei einem Gebrauchtwagen unterscheidet man zwischen Privatkauf und einem Händlerkauf. Der Händler ist zu einer Gewährleistung verpflichtet und muss deren Beginn, Ende und Umfang im Vertrag angeben.
Zusatzinformationen und Unterschrift
Zum Ende eines Autokaufvertrags sollte ein freies Textfeld stehen. Hier werden alle Unfallschäden und Mängel im Detail beschrieben. Etwa bei einem Unfallschaden müssen der Zeitpunkt und die Art des Schadens verzeichnet werden. Hinzu kommen die getroffenen Reparaturaufwendungen und deren Höhe. Neben der Auflistung von Unfallschäden und Mängeln ist der Verkäufer verpflichtet, Aussagen über eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs zu treffen. Dazu gehören Verwendungen als Mietfahrzeug oder Fahrschulwagen. Sämtliche Informationen müssen mit Zeitpunkt und Dauer im Vertrag verzeichnet werden. Insbesondere, wenn es sich um Getriebe, Motor und Bremsen handelt, ist auf einen hohen Detailgrad der Angaben zu achten.
Wurde das Fahrzeug von Verkäufer als Gebrauchtwagen erworben, lohnt es sich, den damaligen Vertrag hinzuzuziehen. Nicht selten sind Informationen in Vergessenheit geraten, wurden vom Erstbesitzer aber festgehalten. Abschließend wird der Autokaufvertrag von beiden Parteien unterzeichnet. Hierfür befinden sich Felder für das Datum, den Ort und die Unterschrift. Bei der Unterschrift ist auf eine handschriftliche Unterzeichnung zu achten, da digitale Signaturen bei einem Rechtstreit angefochten werden können. Wird der gesamte Vertrag handschriftlich verfasst, müssen alle Angaben leserlich sein. Im Streitfall werden unleserliche Passagen nicht selten angefochten.